Hundesteuer
Anmelden eines Hundes
Muss jeder Hund, der im Bereich der Stadt Aurich lebt, angemeldet werden?
Ja, jeder Hund ist anmeldepflichtig. Es gibt Tatbestände, die zur Steuerfreiheit führen, sie befreien aber nicht von der Anmeldepflicht.
Wie kann ich meinen Hund bei der Stadt Aurich anmelden?
Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Portal Open Rathaus erfolgen.
Wo muss ich meinen Hund anmelden?
Der Hund muss immer in der Wohnsitzgemeinde des Halters angemeldet werden.
Wann muss ich meinen Hund anmelden?
Laut Satzung der Stadt Aurich ist der Hund innerhalb eines Monats nach Aufnahme im Haushalt anzumelden.
Wie oft erhalte ich Hundemarken?
Eine Hundemarke wird bei erstmaliger Anmeldung des Hundes ausgehändigt oder zugeschickt. Sollte ein Hund die Marke verlieren, kann jederzeit Ersatz beantragt werden.
Muss die Hundemarke ständig vom Hund getragen werden?
Laut Hundesteuersatzung der Stadt Aurich müssen Hunde die Steuermarke außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes tragen. Derzeit wird es (noch) nicht bestraft, wenn der Hund die Marke nicht trägt, z. B. weil der Hund durch die Marke gestört wird oder die Marke verloren hat. Dann kann die Marke auch vom Halter mitgeführt werden, z. B. am oberen Ende der Hundeleine.
Mein Hund hat die Hundesteuermarke verloren. Erhalte ich Ersatz?
Für die verlorene Marke gibt es Ersatz vom Steueramt der Stadt Aurich. Es reicht ein formloser Antrag, möglichst per E-Mail, in dem Name und Anschrift des Halters, wenn möglich das Kassenzeichen sowie die Daten des betroffenen Hundes, angegeben werden. Es wird dann auf dem Postweg eine neue Marke zugeschickt.
Abmelden eines Hundes
Wie melde ich meinen Hund ab?
Die Abmeldung des Hundes muss grundsätzlich schriftlich erfolgen oder auch persönlich.
Bei der Abmeldung ist die blaue Hundemarke zurückzugeben. Bei Verlust der Hundemarke ist dieses schriftlich zu bestätigen.
Beizufügen sind ein Nachweis über das Versterben des Hundes bzw. bei Abgabe des Hundes in andere Hände die Anschrift des neuen Halters.
Ummelden eines Hundes
Wird mein Hund automatisch umgemeldet, wenn ich umziehe?
Eine automatische Ummeldung des Hundes kann leider nicht erfolgen. Es sind sowohl die Abmeldung bei der Wegzugsgemeinde, als auch die Anmeldung bei der Zuzugsgemeinde separat voneinander vorzunehmen.
Hundesteuerbescheid
Bekomme ich jedes Jahr einen Hundesteuerbescheid?
Die Hundesteuerbescheide, die erstellt werden, sind grundsätzlich Dauerbescheide und so lange gültig, bis sich Änderungen in den Steuertatbeständen ergeben oder bis die Hundehaltung beendet wird. Daher kann der Steuerbescheid durchaus jahrelang Bestand haben.
Hundesteuersätze
Die Hundesteuer beträgt jährlich für
| den 1. Hund | 60,00 € |
| den 2. Hund | 120,00 € |
| jeden weiteren Hund | 180,00 € |
| einen gefährlichen Hund | 600,00 € |
| jeden weiteren gefährlichen Hund | 700,00 € |
Kontakt
Stadt Aurich
Bgm-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Tel.-Nr.: 0 49 41 / 12 - 12 07
E-Mail: hundesteuerangelegenheiten@stadt.aurich.de